Adventscafé 2025

24.11.2025, 15.30-18 Uhr

Gerne können Sie einen Adventskranz über die Emailadresse

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vorbestellen.

 

Termine aktuell

Terminübersicht 2. Halbjahr 25/26
Terminübersicht 2025_2026 2.HJ.pdf
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Terminübersicht 1. Hbj. 25/26
Terminübersicht 2025_2026 1.HJ.pdf
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Hofflohmarkt 2025

31.08.2025, 11 - 16 Uhr

Schreiben Sie uns gerne an, wenn Sie einen Stand bei uns auf dem Schulhof haben möchten.

Wir freuen uns auf Sie!

AO-SF

Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
In: Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF)

Bei auffälligen Schulschwierigkeiten stellt die allgemeine Schule (z.B. Grundschule), aber manchmal auch die Eltern den Antrag auf eine gutachterliche Überprüfung des Kindes.

In einem Gutachten wird geklärt, ob für ein Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf besteht. Das Gutachten wird von je einer Lehrkraft der Förderschule und der allgemeinen Schule erstellt. Dort werden Aussagen zum vorhandenen Allgemeinwissen, zu sozialen Fähigkeiten, zur Intelligenzentwicklung und zum Entwicklungsstand des Kindes getroffen. Die Schulaufsicht entscheidet dann über den Förderbedarf und ggf. den zukünftigen schulischen Förderort. Bei einem Einspruch der Eltern entscheidet das Verwaltungsgericht oder die Bezirksregierung. Förderort kann eine Förderschule, aber auch eine allgemeine Schule (gemeinsamer Unterricht) sein.