Am Montag, den 27.11.2023 findet ab 16 Uhr bis 18 Uhr das Adventscafé statt. Sie sind herzlich eingeladen!
Es gibt Glühwein und Plätzchen und natürlich eine Ausstellung und Verkauf der Adventskränze!
Der Verkauf unserer beliebten Adventskränze erfolgt aber auch in der gesamten Woche vom 27.11. - 01.12.2023.
Bestellen Sie hier:
Der Hofflohmarkt war ein voller Erfolg! Vielen Dank allen Eltern, Schülerinnen und Schülern fürs Kommen und Helfen!!
(mehr unter "Aktuelles")
Unsere Mannschaft holte den 1. Platz:
Herzlichen Glückwunsch!!!
Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
In: Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF)
Bei auffälligen Schulschwierigkeiten stellt die allgemeine Schule (z.B. Grundschule), aber manchmal auch die Eltern den Antrag auf eine gutachterliche Überprüfung des Kindes.
In einem Gutachten wird geklärt, ob für ein Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf besteht. Das Gutachten wird von je einer Lehrkraft der Förderschule und der allgemeinen Schule erstellt. Dort
werden Aussagen zum vorhandenen Allgemeinwissen, zu sozialen Fähigkeiten, zur Intelligenzentwicklung und zum Entwicklungsstand des Kindes getroffen. Die Schulaufsicht entscheidet dann über den
Förderbedarf und ggf. den zukünftigen schulischen Förderort. Bei einem Einspruch der Eltern entscheidet das Verwaltungsgericht oder die Bezirksregierung. Förderort kann eine Förderschule, aber
auch eine allgemeine Schule (gemeinsamer Unterricht) sein.